Aufgrund gesetzlicher Anordnungen sind Spenden an spendenbegünstigte Einrichtungen bzw. begünstigte Spendenempfänger betraglich begrenzt als Betriebsausgabe oder als Sonderausgabe abzugsfähig. Demnach sind bei Unternehmern Geld- und Sachspenden iHv bis zu 10% des Vorjahresgewinnes und bei Privatpersonen Geldspenden iHv bis zu 10% des Gesamtbetrages der Vorjahreseinkünfte steuerlich absetzbar.
Hier der Link zur Liste der begünstigten Spendenempfänger: https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/_start.asp