Ab 01.07.2017 kann nunmehr von allen Unternehmen, deren Unternehmenssitz oder Betriebsstätte in Österreich liegt, der Beschäftigungsbonus beantragt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist die Schaffung von zusätzlichen vollversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen mit einem Mindestbeschäftigungsausmaß von 38,5 Wochenstunden.
Wird für das betreffende Dienstverhältnis bereits eine andere Förderung (zB AMS Eingliederungsbeihilfe) gewährt, ist der Beschäftigungsbonus damit ausgeschlossen.
Konkret gefördert werden alle anfallenden Lohnnebenkosten für die Dauer von 3 Jahren in Form eines Zuschusses von 50% eben dieser Lohnnebenkosten.
Förderanträge sind ab 01.07.2017 beim Austria Wirtschaftsservice elektronisch über den „AWS Fördermanager“ innerhalb von 30 Tagen ab Anmeldung der betreffenden Arbeitskraft bei der Sozialversicherung zu stellen (www.beschaefigungsbonus.at).
Für nähere Auskünfte/Hilfe beim Förderantrag stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!