Da es unmittelbar nach Freischaltung zu technischen Problemen bis hin zu Serverausfällen kam, die dazu führten dass das System nicht ordnungsgemäß genutzt werden konnte, wurde seitens des BMF beschlossen, den ersten Lauf des automationsunterstützten Zwangsstrafenverfahrens vom 02.06.2018 auf den 16.08.2018 zu verschieben.