Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19 Pandemie für Unternehmen hat der Gesetzgeber die folgenden Unterstützungen beschlossen:

 

  1. Ausweitung des Anspruchszeitraumes für den Härtefallfonds um drei Monate bis Mitte Juni 2021
  2. Umsatzersatz nun auch für indirekt betroffene Unternehmen in Form des Lockdown-Umsatzersatzes II für November und Dezember 2020. Nähere Infos dazu finden Sie unter http://www.umsatzersatz.at
  3. Ausfallsbonus: Gewährung von 15% des Umsatzausfalls als Bonus und optional 15% des Umsatzausfalls als Vorschuss für den FKZ 800.000 (Fixkostenzuschuss 800.000) Nähere Infos dazu finden Sie unter http://www.fixkostenzuschuss.at
  4. FKZ 800.000: Fixkostenzuschuss für Zeiträume von 16.9.2020 bis längstens 30.6.2021. Näher Infos dazu ebenfalls auf http://www.fixkostenzuschuss.at