Im Dezember 2025 wurde im Nationalrat das Betrugsbekämpfungs- und Abgabenänderungsgesetz 2025 beschlossen. Dieses bringt zahlreiche Neuerungen mit dem Ziel Steuer- und Sozialbetrug effektiver zu bekämpfen und die Budgetkonsolidierung voranzutreiben.
Eine wesentliche Verschärfung betrifft die Haftung von auftraggebenden Unternehmen der Baubranche für lohnabhängige Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge ihrer Auftragnehmer im Rahmen von der Erbringung von Bauleistungen.
Ab 1.1.2026 steigen die Haftungssätze für die reine Arbeitskräfteüberlassung auf 8% der Lohnabgaben und 32% der Sozialversicherungsbeiträge – insgesamt somit 40% des Werklohns. Bisher fiel die Erbringung von Bauleistungen durch überlassene Arbeitskräfte unter die generelle Haftung von 5% der Lohnabgaben und 20% der Sozialversicherungsbeiträge. Wie schon bisher besteht keine Haftung, wenn der Subunternehmer in der HFU-Liste aufgeführt wird oder die Haftungsbeiträge vom Werklohn abgezogen und an das Dienstleistungszentrum der Österreichischen Gesundheitskasse abgeführt werden.