Das BMF hat mittlerweile die Details zum Ausfallsbonus III sowie zur Verlängerung des Verlustersatz veröffentlicht.
Der Ausfallsbonus III wird für den Zeitraum November und Dezember 2021 im Falle von Covid-19 bedingten Umsatzeinbrüchen von mindestens 30% und für den Zeitraum von Jänner bis März 2022 im Fall von Covid-19 bedingten Umsatzeinbrüchen von mindestens 40% gewährt. Es wird eine Ersatzrate in Höhe von 10 bis 40 Prozent abhängig von der jeweiligen Branchenkategorie gewährt. Gedeckelt ist die Ersatzrate mit höchstens EUR 80.000,00 pro Monat. Weiters darf die Summe aus Ausfallsbonus III und der auf den Betrachtungszeitraum entfallenden Kurzarbeitsbeihilfe die Summe der Vergleichsumsätze nicht übersteigen.
Die Beantragung ist jeweils ab dem 10. des Folgemonats über Finanzonline möglich. Zu beachten ist, dass eine Rückzahlungsverpflichtung im Fall von Verstößen gegen Covid-19 Maßnahmen eingeführt wurde.
Der schon bisher bekannte Verlustersatz wurde für die Monate Jänner bis März 2022 verlängert. Er ist im Fall von Umsatzrückgängen von mindestens 30% beantragbar. Ersetzt werden 70-90% der Verluste im jeweiligen Betrachtungszeitraum.