Der Lockdown Umsatzersatz ist nunmehr auf den Zeitraum 03. November 2020 bis 06. Dezember 2020 ausgeweitet worden.
Weiters ist nun eine Beantragung im Zeitraum 06. November 2020 bis 15. Dezember 2020 für alle jene Unternehmen möglich, die direkt von den mit der Covid-19-Schutzmaßnahmen- bzw. Notmaßnahmenverordnung verordneten Einschränkungen betroffen sind und in einer direkt betroffenen Branche tätig sind. Unternehmen die körpernahe Dienstleistungen anbieten erhalten 80% des Lockdown-Umsatzausfalls, bei Handelsunternehmen findet eine gestaffelte Vergütung je nach Branche von 20%, 40% oder 60% des Umsatzausfalles sttt.
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