Zur teilweisen Abfederung erhöhter Energiekosten hat die Bundesregierung den aws Energiekostenzuschuss beschlossen. Damit werden Energie-Mehrkosten die von 1.2.2022 bis 30.9.2022 bei gewerblichen, industriellen und gemeinnützigen Unternehmen anfallen, teilweise gefördert. Bestimmte Branchen, wie etwa Banken oder energieproduzierende Betriebe sind von der Förderung ausgenommen.

Unternehmen mit über EUR 700.000,00 Jahresumsatz müssen unter anderem das Kriterium „energieintensiv“ erfüllen, generell muss der Zuschuss EUR 2.000,00 übersteigen, um zur Auszahlung zu gelangen. Für Unternehmen, die die Zuschussgrenze von EUR 2.000,00 nicht erreichen, ist derzeit ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung.

Dringend zu beachten ist, dass die Beantragung der Förderung vorab über den aws Fördermanager zwischen dem 7.11.2022 und dem 28.11.2022 zwingend anzumelden ist. Nach erfolgter Voranmeldung wird dem potentiellen Förderwerber ein Zeitraum für die Antragstellung per Mail zugewiesen. Die Antragstellung hat nach durchgeführter Registrierung (falls noch kein aws account vorhanden ist) zwingend nur (!) in diesem zugewiesenen Zeitraum, der zwischen dem 29.11.2022 und 15.2.2023 liegen wird, zu erfolgen.

Nur jene Unternehmen, deren Zuschuss unter EUR 2.000,00 betragen wird und die daher auf das noch nicht ausgearbeitete Pauschalförderungsmodell warten, müssen sich noch nicht voranmelden.

Detaillierte Infos zur Ausgestaltung des Energiekostenzuschusses finden Sie unter folgendem Link auf der aws homepage:

https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/

Die zwingende Voranmeldung für die Antragstellung kann hier erfolgen:

https://foerdermanager.aws.at/#/