Bereits seit 01.09.2020 kann die neu geschaffene aws Investitionsprämie beantragt werden. Im wesentlichen können Unternehmen für Investitionen mit Beginn der Ausführung zwischen dem 01.08.2020 und dem 28.02.2021 einen Zuschuss von 7% der förderfähigen Investitionen bzw. 14% für Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit über den aws Fördermanager beantragen. Die Beantragung hat vom Unternehmen direkt zu erfolgen (Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder können nur beratend zur Seite stehen), allerdings ist bei Zuschüssen über EUR 12.000,00 bei der Abrechnung des Zuschusses eine Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers über die aktivierungsfähigen Investitionen vorzulegen. Zu beachten ist auch das minimale förderbare Investitionsvolumen von EUR 5.000,00 netto pro Antrag, wobei kleinere Investitionen und auch geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden können. Detaillierte Informationen, FAQs sowie die Richtlinie zur Investitionsprämie finden Sie auf der Homepage des aws unter https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/.