Die Beantragung des Energiekostenpauschales für Unternehmen mit Umsätzen im Jahr 2022 zwischen EUR 10.000,00 und EUR 400.000,00 ist ab sofort möglich.
Mit der Energiekostenpauschale wird Kleinst- und Kleinunternehmern eine Pauschalförderung in Höhe von EUR 110,00 bis EUR 2.475,00 abhängig von Jahresumsatz und Branche gewährt. Die Beantragung kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden und erfolgt über das Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at).
Bitte um Beachtung dass die Förderung vom Unternehmen selbst beantragt werden muss. Steuerberater und Steuerberaterinnen können das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen.