Der Investitionsfreibetrag (IFB) konnte schon bisher von Unternehmen bei der Anschaffung gewisser Anlagegüter als zusätzliche Betriebsausgabe angesetzt werden.

Zur Konjunkturbelebung wurde der IFB nun von November 2025 bis Dezember 2026 von 10% auf 20% und für Investitionen im Bereich der Ökologisierung von 15% auf 22% angehoben. Als investitionsobergrenze gilt ein Betrag von EUR 1 Mio. Für die Monate November und Dezember 2025 gilt der zeitlich anteilige Höchstbetrag von EUR 166.667,00 (2/12 von 1 Mio.). Überschreiten Investitionen im Zeitraum November und Dezember 2025 den aliquoten Höchstbetrag, kann der übersteigende Teil freiwillig entweder den Vormonaten zum generellen Freibetrag von 10% bzw 15% zugeordnet oder in das nächste Wirtschaftsjahr 2026 als begünstigte Investition (20% bzw 22%) vorgetragen werden.