Für ab dem 11.11.2017 abgeschlossene Mietverträge für Wohnraum entfällt die Mietvertragsgebühr von bisher ein Prozent der dreifachen Jahresmiete. Gebühren für Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sowie von Garagen- und Stellplätzen bleiben jedoch unverändert bestehen.