Der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages (bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 30.000,00) wird für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2021 beginnen von 13% auf 15% erhöht. Der steuerfreie Grundfreibetrag ohne Investitionserfordernis beträgt damit künftig bis zu EUR 4.500,00 anstatt bisher EUR 3.900,00.

Ansonsten bleiben die Prozentsätze für den Gewinnfreibetrag unverändert.