Die Höchstgrenze zum Ansatz des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe wurde ab Veranlagung 2024 von EUR 400,00 auf EUR 600,00 erhöht.
Die Höchstgrenze zum Ansatz des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe wurde ab Veranlagung 2024 von EUR 400,00 auf EUR 600,00 erhöht.