Im Rahmen des Regierungsprogrammes hat der Ministerrat am 21.2.2017 die Eckpunkte des sogenannten „Beschäftigungsbonus“ mittels Ministerratsvortrages beschlossen.
Danach sollen künftig 50% der Lohnnebenkosten von neuen Beschäftigten für die Dauer von 3 Jahren nachträglich erstattet werden. Förderungsfähig sind Voll- und Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse. Erstmalige Antragstellung soll mit Stichtag 1. Juli 2017 möglich sein. Abgewickelt werden soll die Förderung über das Austria Wirtschaftsservice (AWS) sowie die Österreichische Hotel- und Tourismusbank . Die Fördermittel sind mit EUR 2 Mrd. begrenzt.
Das AWS wird die Förderrichtlinien mit den Ministerien entsprechend festlegen und veröffentlichen.