Aus rein steuerlicher Sicht ist eine GmbH erst bei höheren Gewinnen von Vorteil. Wo der genaue Break-even-point liegt, hängt davon ab, ob die Gewinne voll ausgeschüttet oder einbehalten werden und ob im Vergleich dazu im Falle eines Einzelunternehmens der Gewinnfreibetrag voll ausgeschöpft werden würde. Ist beides zu bejahen, lohnt sich die Gründung einer GmbH erst ab einem Gewinn von rund EUR 350.000,00. Grund dafür ist, dass der Gewinn der GmbH mit 23% Körperschaftsteuer besteuert wird und bei Ausschüttung nochmals 27,5% Kapitalertragsteuer anfällt. Somit beträgt die Gesamtsteuerlast bei Ausschüttung 44,17%. Diese ist im Einzelunternehmen bis zu etwa EUR 350.000,00 Gewinn geringer, da die unteren Einkommensstufen geringer besteuert werden und durch Ausnützung des Gewinnfreibetrages Teile des Gewinnes steuerfrei belassen werden können.

Ebenso ist zu bedenken, dass die GmbH hohe rechtliche Anforderungen mit sich bringt, da Kapitalgesellschaften verpflichtet sind eine Bilanz aufzustellen und den Jahresabschluss innerhalb von neun Monaten nach Bilanzstichtag beim Firmenbuch einreichen müssen.

Vorteile bringt die GmbH auch schon bei niedrigeren Gewinnen, wenn diese einbehalten werden und damit etwa Investitionen getätigt oder Kredite zurückgezahlt werden. Ebenso können Verluste der GmbH unbegrenzt vorgetragen und in späteren Jahren verrechnet werden, was ein Vorteil im Vergleich zu etwa Immobilienvermietungen im Privatvermögen sein kann, da hier Verluste nur im selben Jahr mit positiven Einkünften verrechnet werden können.