Im Herbst 2024 startet die Auszahlung des Klimabonus, die bis zum Frühjahr 2025 dauern wird. Der Klimabonus wird je nach Hauptwohnsitz zwischen EUR 145,00 und EUR 290,00 betragen. Ab einem für die Einkommensteuerveranlagung maßgeblichen Einkommen von EUR 66.612,00 muss dieser versteuert werden. Lohnsteuerpflichtige haben in diesem Fall verpflichtend eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.