Aufgrund des Endes der Ausgangsbeschränkungen sind ab 4.5.2020 persönliche Termine in meiner Kanzlei wieder sowohl für bestehende Klienten als auch für Erstgespräche nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Ich darf Sie im Rahmen der allgemeinen Handlungsempfehlungen um das Tragen einer Mund-Nasen-Schutz-Maske sowie um die Einhaltung des Sicherheitsabstandes bitten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Ihre Sandra Hofstädter