Der Nationalrat hat am 30. Juni 2020 die Gesetzesinitiative zur Einführung des 5%igen Umsatzsteuersatzes für bestimmte Bereiche ab 1. Juli bis 31. Dezember 2020 beschlossen.

Das BMF informiert unter folgender Seite ausführlich darüber:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/faq-ermae%C3%9Figter-steuersatz-gastronomie,-kultur-und-publikationen.html

Zur technischen Umsetzung in der Registrierkasse nimmt das BMF in seinen FAQs Stellung:

https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/registrierkassen.html