Am 18.9.2024 wurde das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 im Nationalrat beschlossen und am 3.10.2024 im Bundesrat abgesegnet.
Damit wurde, wie schon im Vorjahr, die Anpassung der Tarifgrenzen der ersten bis fünften Tarifstufe vorgenommen, sodass es zu einer Erhöhung der Grenzbeträge von jeweils 3,83% kommt. Ebenso wurden diverse Absetzbeträge, wie etwa Alleinverdienerabsetzbetrag oder Verkehrsabsetzbetrag, erhöht.
Weiters kommt es ab 1.1.2025 damit erstmals seit 2011 zu einer Anhebung der Tagesdiäten von EUR 26,40 auf EUR 30,00 (Tarif I) bzw von EUR 19,80 auf EUR 22,00 (Tarif II) sowie der Nächtigungsdiäten von derzeit EUR 15,00 auf EUR 17,00. Das amtliche Kilometergeld wird auf EUR 0,50 angehoben – dieser Betrag gilt nun pro gefahrenem Kilometer für Fahrten mit PKWs und Motorrädern. Für mitbeförderte Personen können EUR 0,15 pro Kilometer in Ansatz gebracht werden.
Wichtig für alle Kleinunternehmer ist, dass die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze ab 1.1.2025 von derzeit EUR 42.000,00 auf EUR 55.000,00 erhöht wird. Die bisherige Möglichkeit der einmaligen Überschreitung der Kleinunternehmergrenze um 15% einmal in fünf Jahren wurde aufgrund der generellen Anhebung nun gestrichen. In Folge dieser Änderung kommt es im Bereich der Einkommensteuer auch zu Anpassungen bei der Kleinunternehmerpauschalierung. Die Höchstbeträge für die pauschalen Betriebsausgaben werden ab 2025 dann EUR 11.000,00 statt bisher EUR 8.400,00 bei Dienstleistungsbetrieben und EUR 24.750,00 statt bisher EUR 18.900,00 bei allen anderen Betrieben betragen.