Aufgrund des neuerlich notwendigen Lockdowns hat die Regierung bereits eine Neuauflage des Härtefallfonds für die Monate November 2021 bis März 2022 beschlossen. Die Antragstellung ist von 1. Dezember 2021 bis 2. Mai 2022 möglich. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzausfall im November und Dezember 2021 von mindestens 30% und für Jänner bis März 2022 von mindestens 40% oder wenn die laufenden Kosten im Betrachtungszeitraum nicht mehr gedeckt werden können und dies auf die Covid-19 Krise zurückzuführen ist.

Die Beantragung erfordert die Identifizierung des Förderwerbers mittels einer digitalen Handy-Signatur, weshalb die Beantragung vom Klienten selbst durchgeführt werden muss.

Detailinformationen finden Sie auf der Homepage der WKO https://www.wko.at/service/haertefall-fonds.html?utm_source=mailworx&utm_medium=email&utm_content=website&utm_campaign=wk%c3%b6+%7c+h%c3%a4rtefall-fonds%3a+neuauflage+des+h%c3%a4rtefall-fonds+ab+1.12.+beantragbar+%23hff+%23haertefallfonds+haertefall-fonds+(2021-12-01)+%7c+122021&utm_term=n%2fa&newsletter=wko+dmc.n%2fa.h%c3%a4rtefall-fonds%3a+neuauflage+des+h%c3%a4rtefall-fonds+ab+112+beantragbar+%23hff+%23haertefallfonds+haertefall-fonds+(2021-12-01)+-+created%3a+20211129+-+sent%3a+20211201.link.website.original

Weitere geplante Reaktivierungen von Coronabeihilfen finden Sie unter folgendem Link zur Presseaussendung des BMF:

https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/November/coronahilfen.html