Der Nationalrat hat am 20.3.2018 die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen von 13% auf 10% für Umsätze die nach dem 31.10.2018 ausgeführt werden, beschlossen. Auch auf Nebenleistungen wie das im Nächtigungspreis beinhaltete ortsübliche Frühstück ist der niedrigere Umsatzsteuersatz anzuwenden.