Am 7.7.2022 hat der Nationalrat zur Entlastung von selbständig Erwerbstätigen und Landwirten eine außerordentliche Gutschrift von bis zu EUR 500,00 der Sozialversicherungsbeiträge beschlossen. Die Gutschrift soll für das dritte (BSVG) bzw. vierte (GSVG) Quartal 2022 auf die Beitragskonten der Versicherten erfolgen.
Sozialversicherungsbonus 2022
Anspruchsberechtigt für den Sozialversicherungsbonus 2022 sind nach GSVG oder BSVG krankenversicherte Personen mit einer Beitragsgrundlage zwischen EUR 566,00 und EUR 2.900,00. Die Gutschrift wird nach Beitragsgrundlagen gestaffelt, der volle Betrag von EUR 500,00 steht somit im Falle einer Beitragsgrundlage von EUR 1.200,00 bis EUR 2.100,00 zu. Anspruchsberechtigt sollen auch Personen sein, die nach bestimmten Übergangsregelungen von der Krankenversicherung im BSVG ausgenommen sind, aber der Pensionsversicherung unterliegen. Für diese Personengruppe ist die Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung maßgeblich.
Erwähnenswert ist, dass für Einkommen unter EUR 24.500,00 die außerordentliche Gutschrift von der Einkommensteuer befreit ist. Bei Selbständigen, die auch die Voraussetzungen des Teuerungsabsetzbetrages erfüllen, vermindert die außerordentliche Gutschrift den Teuerungsabsetzbetrag.