Die Anpassung der beitragsbezogenen Werte führte zu folgenden Grenzen ab 01.01.2024:

  • Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2024 bei EUR 518,44 monatlich
  • Die Höchstbeitragsgrundlage wurde bei laufenden Bezügen auf EUR 6.060,00 pro Monat und bei den Sonderzahlungen auf EUR 12.120,00 angehoben