Die Anpassung der beitragsbezogenen Werte führt zu folgenden Grenzen ab 01.01.2025:

  • Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2025 bei EUR 551,10 monatlich
  • Die Höchstbeitragsgrundlage wurde bei laufenden Bezügen auf EUR 6.450,00 pro Monat und bei den Sonderzahlungen auf EUR 12.900,00 jährlich angehoben