Auch 2016 gilt, dass Mitarbeitergeschenke bis zu EUR 186,00 lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Dies nur im Fall von Sachgeschenken oder Gutscheinen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können. Zusätzlich bleiben Ausgaben für Betriebsveranstaltungen (zB Weihnachtsfeier) bis zu EUR 365,00 pro Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Für die EUR 365,00 Grenze werden sämtliche Veranstaltungen eines Jahres zusammengerechnet.