In seiner Sondersitzung hat der Nationalrat am 23. Juni 2022 ein weiteres Entlastungspaket beschlossen, das die aktuelle Teuerung abfedern soll. Die wichtigsten darin getroffenen Maßnahmen sind folgende:
- Gewährung von Einmalzahlungen an bestimmte Personengruppen (Geringverdiener, Pensionisten und vulnerable Gruppen) als Teuerungsausgleich und in Form von Teuerungsabsetzbeträgen
- Gewährung einer Sonder-Familienbeihilfe von EUR 180,00 pro Kind im August 2022 und das Vorziehen des erhöhten Familienbonus Plus rückwirkend ab dem 1. Jänner 2022 auf EUR 2.000,00 pro Jahr und Kind
- Einführung einer Teuerungsprämie, mit der Unternehmen ihren Mitarbeitern in 2022 und 2023 eine steuer- und SV-beitragsfreie Teuerungsprämie von jeweils bis zu EUR 3.000,00 gewähren können
- Verschieben der CO²-Bepreisung von 1. Juli 2022 auf 1. Oktober 2022
- Senkung des Unfallversicherungsbeitrages um 0,1 Prozentpunkte ab dem Jahr 2023
- Erhöhung des Klimabonus um EUR 250,00 für das Jahr 2022