Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eines Covid-bedingten Verlustersatzes von 70-90%, abhängig von der Unternehmensgröße, für einen oder mehrere Betrachtungszeiträume in der Zeit von 16.9.2020 bis 10.6.2021 geschaffen.
Genaueres dazu finden Sie unter:
https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/verlustersatz.html