Die Anpassung der beitragsbezogenen Werte führt zu folgenden Grenzen ab 01.01.2026:

  • Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2026 bei EUR 551,10 monatlich
  • Die Höchstbeitragsgrundlage wurde bei laufenden Bezügen auf EUR 6.930,00 pro Monat und bei den Sonderzahlungen auf EUR 13.860,00 jährlich angehoben