Ab sofort können Arbeitnehmerveranlagungen für das Kalenderjahr 2017 beim Finanzamt eingereicht werden.
Bitte beachten Sie dabei Folgendes:
Verpflichtende Beiträge an eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft, Spenden an begünstigte Empfänger, Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und für den Nachkauf von Versicherungszeiten werden ab dem Veranlagungsjahr 2017 nur mehr auf Grund einer elektronischen Datenübermittlung berücksichtigt, wenn sie an eine inländische Organisation geleistet wurden.
Die für Sie übermittelten Beträge werden automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung übernommen. Sie müssen daher keine Eintragungen mehr vornehmen. Die Beträge werden in Ihrem Bescheid und in FinanzOnline im Menüpunkt Abfragen/Datenübermittlungen ausgewiesen