Mit 29.7.2026 wurde das BBG 2027/28 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die wichtigsten Eckpunkte daraus sind:
- Die Körperschaftsteuer wird für Einkommensteile über EUR 1.000.000,00 von 23% auf 24% angehoben. Bei Unternehmensgruppen gem. § 9 KStG gilt das in Bezug auf das gesamte Gruppeneinkommen.
- Im Bereich der Gesellschafterverrechnungskonten müssen diese künftig bis zum Bilanzstichtag entweder in ein fremdübliches Darlehen umgewandelt oder ausgeglichen werden. Erfolgt dies nicht, wird die Forderung als Ausschüttung behandelt und der Kapitalertragsteuer von 27,5% unterzogen, wobei jedoch eine Freigrenze von EUR 50.000,00 vorgesehen ist. Die Regelung greift erstmals auf Wirtschaftsjahre, die im Kalenderjahr 2027 enden.
- Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag dürfen in den Jahren 2027-2029 nur Realinvestitionen und keine Wertpapiere mehr herangezogen werden.
- Homeoffice-Pauschalen (EUR 300,00 pro Jahr) für Dienstnehmer und Arbeitsplatzpauschalen für Selbständige werden ab 2027 komplett gestrichen.
- Einschränkung der Aufteilungsmöglichkeiten des Familienbonus Plus zwischen den Elternteilen.
- Einführung einer Paketsteuer für bestimmte Versandhandelslieferungen im Inland.