Der Familienbonus Plus tritt mit 01.01.2019 in Kraft und ersetzt den Kinderfreibetrag sowie die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der auf einer monatlichen Betrachtungsweise beruht und EUR 125,00 pro Monat und Kind bis 18 Jahren beträgt, bei volljährigen Kindern reduziert er sich auf EUR 41,68 pro Monat sodass gesamt jährlich entweder EUR 1.500,00 (Kind bis 18 Jahre) oder EUR 500,16 (Kind über 18 Jahr) zustehen. Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von max. EUR 250,00 pro Kind und Jahr.
Voraussetzung für die Beantragung des Familienbonus Plus ist der Bezug von Familienbeihilfe, die Berücksichtigung erfolgt entweder im Veranlagungsweg oder im Rahmen der monatlichen Lohnverrechnung. Die Inanspruchnahme kann entweder durch einen (Ehe) Partner zu 100% oder durch beide zu 50% erfolgen.