Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bietet ein spezielles Service für Unternehmensgründer/innen – den 200,00 Euro Gutschein für den ersten Jahresabschluss, an. Der Gutschein kann unter http://www.niemals-ohne.at online bestellt und bei einem/r Steuerberater/in der Wahl eingelöst werden.
Zu beachten gilt, dass der Gutschein nur für Neugründungen in Anspruch genommen werden kann. Ausgeschlossen sind demnach Betriebsübernahmen sowie weiters auch private Steuererklärungen und Vermietung und Verpachtung. Die Gründung muss nachweisbar belegt werden können (Auszug Gewerberegister, SVA Anmeldung)
Wie funktioniert’s:
- Der Gründer bestellt den persönlichen Gutschein auf http://www.niemals-ohne.at
- Der Gründer gibt den Gutschein gemeinsam mit einem Gründungsnachweis beim/bei der Steuerberater/in ab
- Der/die Steuerberater/in schickt danach den Originalgutschein, den Gründungsnachweis und die Honorarnote (auf welcher die EUR 200,00 für den Gutschein ersichtlich abgezogen sind) per Post an die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Diese erstattet die EUR 200,00 dem/der Steuerberater/in.
Die Aktion gilt nur solange der Vorrat an Gutscheinen reicht und nur bei Vorlage eines geeigneten Gründungsnachweises durch den Gründer. Der Gutschein ist 2 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.