Die Grenze für geringfügige Dienstverhältnisse wurde per 01.01.2020 mit einem Monatsbezug von maximal EUR 460,66 festgesetzt.

Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt ab 01.01.2020 für das laufende monatliche Entgelt EUR 5.370,00 – für Sonderzahlungen EUR 10.740,00.

Selbständige, die in der gewerblichen Sozialversicherung pflichtversichert sind, können sich von der Pflichtversicherung ausnehmen lassen und somit keine Beiträge bezahlen, wenn der Jahresumsatz unter EUR 35.000,00 liegt und das steuerpflichtige Einkommen EUR 5.527,92 nicht übersteigt. Zu bedenken ist dabei jedoch, dass bei Beantragung der Ausnahme, auch keine Versicherungsleistungen gewährt werden.