Das BMF hat eine Übersicht über die steuerliche Beurteilung von Hilfeleistungen in Katastrophenfällen anlässlich der Ukrainekrise verfasst. Die Übersicht behandelt:
werbewirksame „Spenden“ zur Katastrophenhilfe
Spenden gemäß § 4a EStG
Hilfsgüterlieferungen in der Umsatzsteuer
Sie finden die Informationen unter folgendem Link:
https://www.usp.gv.at/umwelt-verkehr/katastrophenfaelle/hilfsmoeglichkeiten-fuer-unternehmen.html