Im Nationalrat wurden am 23.9.2026 Änderungen im Pensionsrecht und zum Aktivitätsfreibetrag beschlossen. Die Neuregelungen haben mittlerweile bereits den Bundesrat passiert und treten damit mit Wirksamkeit 1.1.2027 in Kraft.

Mit dem Aktivitätsfreibetrag wurden steuerliche Begünstigungen in Form eines Steuerfreibetrages für Personen geschaffen, die während der Pension weiter erwerbstätig sind.

Nähere Details dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen  unter folgendem Link:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/aktivpension.html